Schön, wenn man nicht immer alles selbst recherchieren muss. Ich gebe Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung über Wissenswertes für Gastgeber, wenn Sie ihren Internet-Anschluss mit Gästen teilen.
Der Gesetzgeber hat mit einer Gesetzesänderung, die am 13.10.2017 in Kraft getreten ist, die so genannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber überwiegend abgeschafft. In der Theorie sind hierdurch Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLan anderen Personen frei zur Verfügung stellen nicht mehr für das rechtswidrige Verhalten der jeweiligen Internetnutzer haftbar zu machen. Leider gibt es hier ein paar Haken, die Sie trotzdem beachten sollten:
Zunächst ist es so, dass die Störerhaftung lediglich zivilrechtliche Ansprüche betrifft. Jedoch selbst in dieser Kategorie scheint es unterschiedliche Ansichten bei den Gerichten zu geben. So hat das Amtsgericht Köln unter dem AZ 148 C 400/19 nicht nur die Abmahnung bestätigt, sondern auch im Sinne des klagenden Rechtenutzers entschieden: der Beklagte musste 2.000 € zahlen -zzgl. Zinsen. Dem Beklagten werden darüber hinaus die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das gesamte Urteil ist hier veröffentlicht:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2020/148_C_400_19_Urteil_20200608.html Soviel zur zivilrechtlichen Seite der zivilrechtlichen Risiken.
Eine Schadensvermeidung gilt es jedoch für Gastgeber nach wie vor im Hinblick auf strafrechtlich relevante Delikte zu beachten: der gesamte Bereich der Internetkriminalität (von Kinderpornografie über Hassmails zu Darknet-Geschäften) ist auch nach der Abschaffung der Störerhaftung nach wie vor ein potentielles Risiko für Hotspot-Betreiber. Hier kann es zu Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme von Rechnern als Beweismaterial kommen. Darüber hinaus darf wegen des Fernmeldegeheimnisses der Betreiber nicht wissen, was seine Gäste im Internet so treiben.
Allesamt also viele Gründe, das Gäste-WLan einem professionellen Dienstleister anzuvertrauen! Gemäß § 8 TMG sind diese haftungsprivilegiert und stellen durch Tunnelung des Gäste-Internetverkehrs sicher, dass nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtlich relevante Vorgänge nie auf dem Schreibtisch des Gastgebers landen.
Unternehmen und Privatpersonen, die ihr WLan Gästen zur Verfügung stellen tun gut daran, sich diesbezüglich beraten zu lassen, um Ärger zu vermeiden.