Gastgeber und Hotspotbetreiber sind verunsichert. Nachdem am 27. Juli 2016 das so genannte neue W-Lan Gesetz in Kraft getreten ist, gibt es weiterhin für Hotspotbetreiber und Gastgeber viele Unklarheiten. Zwar wird im neuen Gesetz die so genannte Störerhaftung ausgeschlossen. Weiterhin aber lässt auch das neue Gesetz Abmahnungen mit den bekannten Unannehmlichkeiten zu. Zwar will das Bundeswirtschaftsministerium hier noch nachbessern, aber bislang ist dies lediglich eine Absichtserklärung. Erfahrungsgemäß gibt es in der politischen Lobbyarbeit sehr effiziente Einflussnehmer von Rechtsanwälten, die sich ihre Pfründe nicht so leicht strittig machen lassen möchten. Allein im Jahre 2014 wurden 74.547 Abmahnungen verschickt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage und deren Praxis nun entwickelt. Bis eine klare Gesetzeslage herrscht sollten Hotspotbetreiber und andere Gastgeber, die ihren Gästen mobiles W-Lan zur Verfügung stellen möchten, vorsichtig sein und bedenken, dass Abmahnungen gleich mehrere juristische Fallstricke beinhalten, mit denen man sich nicht den Geschäftsalltag trüben sollte. VPN Router zu installieren ist nicht nur hinsichtlich drohender Abmahnungen eine gebotene Maßnahme zum Schutz vor juristischen Konsequenzen. Auch hinsichtlich der Netzwerksicherheit für die Benutzer von W-Lan Anlagen bieten VPN Anlagen mit standardmäßiger Trennung aller Clients ein Maximum an Sicherheit: die Benutzer der W-Lan Anlage können andere Nutzer nicht erkennen und so auch keine Daten ausspionieren. Vor allem ist die eigene IT-Infrastruktur des Gastgebers mit einem separaten Netzwerk nur für die Gäste geschützt.
Haftung für Gastgeber bei Gäste-WLan
Schön, wenn man nicht immer alles selbst recherchieren muss. Ich gebe Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung über Wissenswertes für Gastgeber, wenn Sie ihren Internet-Anschluss mit Gästen teilen. Der Gesetzgeber hat mit einer Gesetzesänderung, die am 13.10.2017 in...